.

Förderung:

Die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungsfonds erfolgt in Abstimmung von Stiftungsrat und dem GTS Stifterfonds in der Gemeinnützigen Treuhandstelle e.V. im Rahmen von dessen Gemeinnützigkeit.

Bei der Anlage der Mittel aus der Stiftung (Stiftungsfonds) sollen kulturelle, soziale und ökologische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen.

Zur Zeit ist es noch nicht möglich, Förderanträge an die Stiftung zu stellen, denn erst mit wachsendem Stiftungskapital wird auch die Fördertätigkeit der Stiftung wachsen können.

Die Vergabe erster Fördermittel an Dritte ist für den Herbst 2004 geplant.

Für ihre inhaltliche Entwicklung ist die Stiftung jedoch jederzeit offen für neue Ideen und Projekte.

Wir freuen uns daher über Ihre Ideen, impulse und Fragen. info@stiftung-agens.de