Förderung:
Die Verwendung der Erträge aus
dem Stiftungsfonds erfolgt in Abstimmung von Stiftungsrat
und dem GTS Stifterfonds in der Gemeinnützigen Treuhandstelle
e.V. im Rahmen von dessen Gemeinnützigkeit.
Bei der Anlage der Mittel aus der Stiftung
(Stiftungsfonds) sollen kulturelle, soziale und ökologische
Gesichtspunkte im Vordergrund stehen.
Zur Zeit ist es noch nicht möglich,
Förderanträge an die Stiftung zu stellen, denn erst
mit wachsendem Stiftungskapital wird auch die Fördertätigkeit
der Stiftung wachsen können.
Die Vergabe erster Fördermittel
an Dritte ist für den Herbst 2004 geplant.
Für ihre inhaltliche Entwicklung
ist die Stiftung jedoch jederzeit offen für neue Ideen
und Projekte.
Wir freuen uns daher über Ihre
Ideen, impulse und Fragen. info@stiftung-agens.de
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