Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Xaga Spiele erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der ersten Bestellung oder unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot, Vertragsabschluß

Angebote sind auch bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch den Verkäufer, spätestens mit Ausführung der Lieferung zustande.


3. Preise, Preisänderungen

Die Preise schließen, wenn nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Kunde trägt die Verpackungs- und Frachtkosten. Druckfehler und Irrtümer bei der Erstellung von Preislisten bleiben unter Korrekturvorbehalt


4. Versand und Gefahrübergang

Erfüllungsort ist Leipzig. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.


5. Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand schadhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder ist er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl, unter Ausschlug sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders angegeben, 24 Monate. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Rechnungskopie an den Verkäufer zurückzusenden. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Sollte eine Beanstandung nicht auf einem Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet. Verbrauchsmaterialien sind von der Garantieleistung ausgeschlossen.


6. Haftungsbegrenzung

Der Schadensanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Liefergegenstand, Mängelfolgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Schadensansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen.


8. Zahlung

Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Verkäufer oder ein von diesem angegebenes Bank oder Postscheckkonto erfolgen. Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Wechselspesen gehen zu Lasten des Verkäufers und sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.9. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.


Xaga Spiele gewährleistet Ihnen die Möglichkeit zum fristgerechten Widerruf Ihrer Bestellung nach den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes. Zur Ausübung dieses Widerrufsrechtes genügt die Rücksendung der bestellten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt.
Fernabsatzgesetz

Nach § 3 des Fernabsatzgesetzes steht Ihnen bezüglich der bestellten Waren ein Widerrufs- oder Rückgaberecht zu. § 3 Fernabsatzgesetz lautet:

(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt
1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.


(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.

Zusätzliche oder über die üblichen Grundtarife für die Nutzung von Fernkommunikationsmittel hinausgehende Kosten entstehen nicht.